Disclaimer for the US market

The products and information provided on this website are intended for healthcare professionals. These products are not for sale or distribution in the United States and statements made regarding these products have not been evaluated by the U.S. Food and Drug Administration (FDA). The efficacy of these products has not been confirmed by FDA-approved research and these products are therefore not intended to diagnose, treat, cure or prevent any disease. All information presented here is for general information purposes only and not meant as a substitute for or alternative to advice from healthcare practitioners. The Federal Food, Drug and Cosmetic Act requires this notice.

Neither the Company nor its representatives is providing any medical advice, and none should be inferred, from any ideas, suggestions, testimonials or other information set forth on this website or in other Company materials or provided over the phone, in the mail, in product packaging, or in email correspondence. This website may contain links to third-party websites. The Company provides these links as a convenience only and does not endorse any of these sites. The Company is not responsible for the content of, and does not make any representations regarding the materials on, such linked third-party websites. If you decide to access or rely on information at linked third-party website, you do so at our own risk. Our terms and conditions, including disclaimers, are more fully set forth in our Terms of Use, Privacy Policy and Terms of Online Sales.

Struktur in der maschinellen Aufbereitung

Management & Krankenhaus, 09.06.2021

Die maschinelle Aufbereitung von Medizinprodukten, die keimarm oder steril zur Anwendung kommen, ist sehr aufwendig, aber unverzichtbar.

Kaum ein Bereich der modernen medizinischen Arbeit lässt sich ohne Medizinprodukte umsetzen. Vom Adenotom über den Katheter bis zum Zungenspatel – Medizinprodukte gehören dazu. Auch bei ihnen spielt die richtige Desinfektion eine wichtige Rolle, um Infektionsrisiken zu minimieren und sowohl Anwender als auch Patienten nachhaltig zu schützen.

Bei wiederverwendbaren Produkten ist es wichtig, dass diese über die vorgesehene Lebensdauer des jeweiligen Geräts sicher am Patienten eingesetzt werden können. Dies gilt für chirurgische Instrumente, die bei hochriskanten Eingriffen mit „sterilen“ Bereichen des menschlichen Körpers, einschließlich Blut, in Kontakt kommen, bis hin zu Instrumenten, die nur die Haut des medizinischen Personals oder der Patienten berühren. Die Anwendung solcher Medizinprodukte setzt eine vorhergehende Aufbereitung voraus, an die definierte Anforderungen – beispielsweise zur Vorbeugung einer Kreuzkontamination – zu stellen sind. Geeignete validierte Verfahren im Sinne des § 8 Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) sind Verfahren, die ein definiertes Ergebnis (insbesondere Sauberkeit, Keimarmut, Sterilität und Funktionalität) reproduzierbar und nachweisbar ständig erbringen. Die Aufbereitung und Erfüllung der Anforderungen setzen deshalb ein installiertes und fortgeführtes Qualitätsmanagement (QM) voraus.

Sicherheit hat Vorrang

Ein strukturierter Aufbereitungsraum bildet die Grundlage für den perfekten Infektionsschutz. Der Aufbereitungsraum wird von Hygiene-Fachkräften auch als Aufbereitungseinheit für Medizinprodukte (AEMP) bezeichnet. Bei der Planung der Aufbereitungseinheit für Medizinprodukte ist es wichtig, die vorgeschriebene räumliche Trennung von unreinem und reinem Bereich korrekt einzuhalten. Der unreine Bereich umfasst die Anlieferungszone, den Thermodesinfektor und gegebenenfalls einen Arbeitsplatz für die manuelle Aufbereitung. In den reinen Bereich fällt die Kontrollfläche zur Entladung des RDG/Thermodesinfektors, Funktionsprüfung und Sortierung. Die Aufbereitung von Medizinprodukten soll generell unter Beachtung der gemeinsamen Empfehlung der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention und des BfArM „Anforderungen an die Hygiene bei der Aufbereitung von Medizinprodukten“ in der jeweils aktuellen Fassung erfolgen. Dabei sollte man wenigstens zwei für die Dekontamination oder Inaktivierung von Prionen geeignete Verfahren kombinieren. Die Kette von erforderlichen Maßnahmen muss optimiert sein, da Schwächen in einem Einzelschritt (beispielsweise nach der Reinigung) den Gesamterfolg infrage stellen können. Der vollständige Prozess der RKI-konformen Instrumentenaufbereitung beinhaltet die Reinigung und Desinfektion, Verpackung, Sterilisation, Dokumentation und Freigabe der Instrumente.

Aufbereitung und Validierung

Laut MPBetreibV ist der gesamte Prozess der Instrumentenaufbereitung mit geeigneten validierten Verfahren von sachkundigen Personen so durchzuführen, dass der Erfolg dieser Verfahren reproduzierbar gewährleistet ist. Die Medizinprodukteaufbereitung ist einer der Kernbereiche der Hygiene und steht im Fokus von Gesetzgeber und Prüfbehörden. Die Anforderungen in diesem Gebiet sind komplex, denn viele Medizinprodukte besitzen sehr spezifische Eigenschaften oder bestehen aus hochsensiblen Materialien. Hersteller von Medizinprodukten sind daher verpflichtet, Angaben zur Aufbereitung zu machen. Die Aufteilung eines Aufbereitungsraumes in verschiedene Bereiche ist in einer Zentrale Sterilgutversorgungsabteilung (ZSVA) und in der Aufbereitungseinheit für Medizinprodukte (AEMP) eines ambulanten OP-Zentrums im Regelfall nicht ausreichend. Zunehmende Anforderungen an die Krankenhaushygiene und verstärkte Diskussionen über multiresistente Keime haben die Aufbereitung medizinischer Endoskope (auch Gastroskope und Koloskope einschließlich der endoskopischem Zusatzinstrumentariums wie Biopsiezangen, Papillotome und des Optikspülsystems) ins Zentrum des klinischen Qualitätsmanagements gerückt. Die Validierung der Aufbereitungsprozesse von Medizinprodukten ist hygienisch unerlässlich und gesetzlich vorgeschrieben (§ 8 MPBetreibV). Sie gilt für Krankenhäuser, den niedergelassenen Bereich und externe Dienstleister. Validierte Prozesse sind zudem ein Grundpfeiler jeder ordnungsgemäßen und effizienten Ablauforganisation in der ZSVA und AEMP. Für die maschinelle Aufbereitung stehen thermische oder chemothermische Verfahren zur Verfügung. Die thermische Aufbereitung erfolgt bei Temperaturen > 90 ° im Reinigungsdesinfektionsgerät (RDG). Die Desinfektionswirkung erfolgt durch die Temperatur in Abhängigkeit der Einwirkzeit. Je nach Programm und RDG kommen dabei Reiniger, Neutralisationsmittel und Klarspüler zum Einsatz. Medizinprodukte, die aufgrund ihrer Materialbeschaffenheit temperaturempfindlich sind, werden chemothermisch, d. h. üblicherweise bei Temperaturen zwischen 50 °C und 60 °C mit einem Reiniger und zusätzlichem Desinfektionsmittel aufbereitet.

Diverse Anforderungen

Bei der Aufbereitung von Medizinprodukten ist der Hersteller der Medizinprodukte verpflichtet, Angaben zu geeigneten Aufbereitungsverfahren zu machen. Wesentliche Neuerungen durch die MDR sind: Regelung der Aufbereitung von Einmalprodukten einschließlich des Verbots der Aufbereitung bestimmter Einmalprodukte. Das „Scruting-Verfahren“ für Implantate der Klasse III und aktive Produkte der Klasse IIb, die Arzneimittel zuführen und ableiten. Die Neuregelung der Marktüberwachung mit kürzeren Meldefristen. Zusätzliche Berichte und Pläne wie Post Market Surveillance Plan/Report (PMS), Post Market Clinical Follow-up Report (PMCF), Periodic Safety Update Report (PSUR), Summary of Safety and Clinical Performance (SSCP). Wesentlich höhere Anforderungen bei der Erstellung von klinischen Daten, beispielsweise in der klinischen Bewertung. Die zeitlich gestaffelte Einführung einer UDI-Kennzeichnung mit dem Ziel einer Verbesserung der Identifizierung und Rückverfolgbarkeit von Produkten. Die Höherklassifizierung bestimmter stofflicher und chirurgisch invasiver Medizinprodukte. Die Schaffung einer Koordinierungsgruppe (MDCG) bestehend aus benannten Experten aller Mitgliedsstaaten. Mit der Einführung der Medizinprodukte-Verordnung (Medical Device Regulation, MDR) werden die bisher die Medizinprodukte regulierenden Richtlinien 93/42 EEC und 90/385/EEC ungültig. War ursprünglich für die Verordnung über Medizinprodukte die Geltung ab dem 26. Mai 2020 vorgesehen, so wurde aufgrund der COVID-19-Pandemie der Geltungsbeginn durch die Verordnung (EU) 2020/561 grundsätzlich auf den 26. Mai 2021 verschoben. Begleitend dazu wurde ab diesem Datum zusätzlich das neue Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetz (MPDG) eingeführt, in der die Umsetzung der MDR geregelt ist. Bis alle Hersteller in der EU und den Drittstaaten nachzertifiziert sind, wird die bisherige dreijährige Übergangszeit bis auf wenige Ausnahmen noch um ein weiteres Jahr verlängert. Das dennoch knappe Zeitfenster führt dazu, dass Hersteller nach Expertenmeinung gut beraten sind, ihre Altzertifikate kurz vor Ablauf der Übergangsfrist zu verlängern. Diese gelten dann maximal weitere vier Jahre nach dem Geltungsbeginn der MDR weiter. Zusammenfassend ist zu erwarten, dass die wachsenden Anforderungen an Hersteller und Betreiber zu höheren Kosten und gleichzeitig zu verstärkten Kontrollen der Behörden führen werden. Ob durch die Maßnahmen die Sicherheit von Medizinprodukten gesteigert wird, bleibt abzuwarten.

Pressekontakt

Resuscitec GmbH
Engesserstraße 4
D-79108 Freiburg
press@resuscitec.de


Disclaimer

Sie erhalten das Presseclipping der Resuscitec GmbH aufgrund Ihrer Beziehung zu unserem Unternehmen. Wir verarbeiten Ihre Daten auf Grundlage unseres berechtigten Interesses zum Zweck der persönlichen Ansprache und zum Versand unseres Presseclippings. Verantwortlich für die Datenverarbeitung ist die Resuscitec GmbH. Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen. Sie können der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten für den Versand des Presseclippings jederzeit formlos widersprechen.


Nutzungshinweis

Aus urheberrechtlichen Gründen dürfen die Artikel weder in digitaler noch ausgedruckter Form an Dritte weitergegeben werden. Sie sind nur zum persönlichen Gebrauch bestimmt, der Aufbau einer Datenbank mit digitalisierten Artikeln ist nicht erlaubt.