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Eine gemeinsame Sprache für Gesundheitsdaten

Management & Krankenhaus, 05.05.2021

Die vom BMBF geförderte Medizininformatik-Initiative (MII) hat 2020 die internationale Terminologie SNOMED CT in Deutschland eingeführt und deren Nutzung in ihrem Netzwerk ausgerollt.

Gemäß Patientendaten-Schutz-Gesetz (PDSG) wird diese erfolgreiche Pilotierung nun vorzeitig in die nationale E-Health-Strategie überführt: Seit dem 1. Januar ist Deutschland Mitglied bei SNOMED International, und auch Institutionen außerhalb des MII-Netzwerks können die erforderlichen Lizenzen innerhalb Deutschlands kostenlos nutzen. In diesem Zuge geht die Zuständigkeit für das die Lizenzen verwaltende SNOMED CT National Release Center ab Jahresbeginn von der TMF – Technologie- und Methodenplattform für die vernetzte medizinische Forschung – auf das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) über.

„Wir freuen uns, dass die Nachfrage nach SNOMED CT auch außerhalb der medizinischen Forschung so groß geworden ist und wir damit bei der Förderung von Interoperabilität deutlich schneller in die flächendeckende Nutzung kommen. Die medizinische Forschung ist ihrer Aufgabe als Innovator gerecht geworden“, sagt Christian Luft, Staatssekretär im Bundesminis terium für Bildung und Forschung (BMBF).

„Wie wichtig die frühzeitige Investition in Dateninfrastrukturen für Forschung und Versorgung und das Fördern von Standardisierung wie durch die Einführung von SNOMED CT ist, hat sich in der Corona-Krise 2020 gezeigt: Die nötigen Festlegungen von standardisierten Datensätzen zur COVID-19-Forschung griffen bereits auf SNOMED CT und auf die weiteren Standardisierungsergebnisse der in der Medizininformatik-Initiative zusammengeschlossenen Experten zurück.“ Das BMBF fördert die Initiative in der laufenden Aufbauphase von 2018 bis 2022 mit rund 160 Mio. €.

Die Terminologie SNOMED CT verwandelt medizinische Sachverhalte und Fachbegriffe, für die es weltweit unterschiedliche Bezeichnungen und Maßstäbe gibt, in sprachunabhängig unmissverständliche und international eindeutige Zahlencodes, also in eine „einheitliche Sprache“, die Computer lesen und verarbeitet können. Das schafft die Voraussetzungen für intelligente Datenanalysen in Gesundheitsversorgung, medizinischer Forschung und Gesundheitsstatistik. Direkte Vorteile für die Gesundheitsversorgung ergeben sich etwa, wenn klinische Parameter oder Medikationsdaten standort- und sogar länderübergreifend einheitlich ausgetauscht werden.

Zudem lassen sich die mit SNOMED CT einheitlich beschriebenen medizinischen Inhalte auch für die Entwicklung von medizinischen Entscheidungshilfen verwenden, die auf künstlicher Intelligenz basieren.

Die Nutzung international standardisierter Datenformate und die terminologische Erschließung medizinischer Dokumentation sind Kernkomponenten des Vorhabens und der Dateninfrastruktur der MII. Bundesweit werden über die Datenintegrationszentren der universitätsmedizinischen Standorte in Deutschland Versorgungs- und Forschungsdaten dezentral aufbereitet und datenschutzgerecht standortübergreifend für die klinische und die Versorgungsforschung nutzbar gemacht. Hiermit schafft die MII eine Datenbasis für umfassende medizinische Forschungsfragen, um Krankheiten und deren Therapien besser erforschen und Patienten gezielter behandeln zu können.

Das Nationale Steuerungsgremium (NSG) der MII hat hierzu bereits während der Konzeptphase zum MII-Aufbau im Dezember 2016 die Festlegung getroffen, dass für eine auch international anschlussfähige terminologische Normierung der Routinedaten für Forschungszwecke die Nutzung des international anerkannten Terminologiestandards SNOMED CT unerlässlich sei. Er wird herausgegeben von der Non-Profit-Organisation SNOMED Internatio nal; Nutzungs- und Mitwirkungsrechte erwirbt man durch nationale Mitgliedschaften in dieser Organisation.

Bis dato hatte Deutschland diese Mitgliedschaft nicht vollzogen. Das BMBF handelte daher mit Unterstützung der MII-Koordinationsstelle mit SNOMED International eine Sondervereinbarung für eine bis zu dreijährige Pilotphase aus. Auf dieser Basis ist seit Mitte März 2020 SNOMED CT über die MII erstmals in Deutschland verfügbar.

Als Teilnehmer der Medizininformatik-Initiative haben fast alle deutschen Universitätskliniken und weitere Partner der Initiative eine SNOMED CT-Lizenz erhalten. Die Lizenzgebühren trug in dieser Pilotphase das BMBF; die TMF – Technologie- und Methodenplattform für die vernetzte medizinische Forschung, Sitz der MII-Koordinationsstelle, fungierte als National Release Center.

Mit dem durch das Patientendaten-Schutz-Gesetz (PDSG) vom 14.10.2020 gesetzlich geregelten Vollzug der nationalen Mitgliedschaft Deutschlands bei SNOMED International wurde diese vorbereitende Pilotphase vorzeitig zum 01.01.2021 beendet. Die Funktion des National Release Centers übernimmt das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), Bundesinstitut im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG), welches nunmehr die Sublizenzen für deutsche SNOMED CT-Nutzer herausgeben wird.

„Wir freuen uns, dass wir dazu beitragen konnten, SNOMED CT nach Deutschland zu holen – nach 15 Jahren Diskussion und gemeinsamen Bemühens vieler Partner, wie der GMDS, TMF, HL7 Deutschland und dem vormaligen DIMDI“, sagt Sebastian C. Semler, Geschäftsführer der TMF, Leiter der Koordinationsstelle der MII und des bei der TMF angesiedelten ersten National Release Centers für SNOMED CT in Deutschland. „Da die Standardisierung medizinischer Inhalte Versorgung und Forschung gleichermaßen betrifft, ist uns die Kooperation mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung bei der Nutzung von SNOMED CT in den Inhalten der gesetzlichen Elektronischen Patientenakte besonders wichtig“, so Semler. „Aber mit SNOMED CT-Lizenzen allein ist noch keine Interoperabilität erreicht. Sowohl die Nutzung in der Dokumentation als auch die Auswertung von SNOMED CT-annotierten Datenbeständen in der medizinischen Forschung werden noch viele Anstrengungen und auch Unterstützung benötigen. Eigentlich stehen wir also noch am Beginn. Dabei ist die Standardisierung kein Selbstzweck – am Ende zählt, ob Daten wirklich ausgetauscht und für die Patientenbehandlung und die medizinische Weiterentwicklung nutzbringend weiterverarbeitet werden können.“

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