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Digitale Chancen für eine qualitätsgesicherte innovative Hilfsmittelverordnung nutzen

PM Spectaris, 06.07.2021

SPECTARIS fordert von der Politik einen Digitalisierungsschub für die Hilfsmittelversorgung mit schlankeren Prozessen, einheitlichen Vorgaben für Krankenkassen und mehr Mitsprache der Industrie / Hilfsmittelversorgung ist systemrelevant

Die Medizintechnik im Deutschen Industrieverband SPECTARIS präsentiert in einem Positionspapier sieben Handlungsempfehlungen an die Politik für eine qualitätsgesicherte innovative Hilfsmittelversorgung in Deutschland. Darin appelliert SPECTARIS, in der nächsten Legislaturperiode die großen Potenziale der Digitalisierung in der Hilfsmittelversorgung besser zu nutzen und zu fördern. Voraussetzung dafür ist unter anderem das vollumfängliche und frühzeitige Einbinden der Hilfsmittelversorgung in die Telematikinfrastruktur: Damit neue Produkte und innovative, digitale Versorgungskonzepte den Patientinnen und Patienten schneller zur Verfügung stehen, muss eine Vergütungsmöglichkeit für die Hilfsmittel-Leistungserbringer geschaffen werden“, betont Sven Koppelwiser, Vorsitzender der AG Hilfsmittel und außerklinische Versorgung bei SPECTARIS. Außerdem müsse das Hilfsmittelverzeichnis durch die neuen Hilfsmittel mit digitalen Komponenten strukturell erneuert bzw. erweitert werden.

Neben einem umfassenden Digitalisierungsschub gilt es, die Versorgungsqualität in der Hilfsmittelversorgung zu festigen. Noch immer bewegen sich einige wenige Krankenkassen bei der Vertragsgestaltung außerhalb der gesetzlich vorgegebenen Leitplanken, worunter die Qualität der Versorgung leidet. SPECTARIS fordert daher ein verbindliches, bundesweit einheitliches und transparentes Vertragscontrolling. Aktuell überprüfen sich die Krankenkassen weitgehend selbst und müssen nur bedingt Rechenschaft leisten, wenn Verträge nicht den Standards entsprechen. Eine beim Patientenbeauftragten der Bundesregierung angesiedelte unabhängige Stelle kann dieser Praxis entgegenwirken.

Die Hilfsmittel-Leistungserbringer stehen außerdem vor einem Flickenteppich an Bürokratie: Jeweils unterschiedliche vertragliche Anforderungen für das Abwickeln von Versorgungsvorgängen bei aktuell rund 100 gesetzlichen Krankenkassen erzeugen überflüssige Kosten und hohe Fehlerquoten. Einheitliche gesetzliche Vorgaben statt individueller vertraglicher Regelungen bei Hilfsmittelversorgungen würden schlankere administrative Prozesse ermöglichen und somit die versorgenden Leistungserbringer und Kostenträger entlasten. Die hierbei entstehenden Einsparungen und kürzeren Bearbeitungszeiten kämen den Patienten unmittelbar zugute. Um die Versorgung mit Hilfsmitteln und ihre Abrechnung weiter zu vereinfachen und zu vereinheitlichen, schlägt der Verband eine neue Arbeitsgruppe beim Bundesministerium der Gesundheit (BMG) vor, die Empfehlungen für eine Verschlankung der Versorgungsprozesse erarbeitet. Hierbei müssten die Verbände der Hilfsmittel-Leistungserbringer miteingebunden werden.

Strukturelle Anpassungen empfiehlt SPECTARIS außerdem für das Hilfsmittelverzeichnis, das eine wichtige Orientierung für die Erstattung darstellt und vom Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) geführt wird. Es umfasst alle Hilfsmittel, die bestimmte Mindestanforderungen erfüllen hinsichtlich ihrer Funktionstauglichkeit, Qualitätsstandards sowie ihres medizinischen Nutzens. „Insbesondere fordern wir mehr Transparenz vom GKV-Spitzenverband bei den Antrags- und Fortschreibungsverfahren, sowie die Einbindung eines Expertengremiums mit entsprechendem Mitspracherecht der Industrie“, ergänzt Koppelwiser.

„Generell werden die Hilfsmittelversorgung im Allgemeinen und die Hilfsmittel-Leistungserbringer im Besonderen in der öffentlichen und politischen Wahrnehmung noch immer vernachlässigt“, so Koppelwiser. Deutlich wurde dies im Zuge der Covid-19-Pandemie, als die Hilfsmittel-Leistungserbringer sowohl bei der Verteilung von persönlicher Schutzausrüstung als auch bei den Schnelltests und schließlich den prioritären Impfungen gar nicht bzw. verspätet berücksichtigt wurden. „Hilfsmittel-Leistungserbringer und -hersteller sind zentrale Säulen der ambulanten Versorgung und leisten einen immensen Beitrag zur flächendeckenden und wohnortnahen Gesundheitsversorgung. Sie entlasten die stationäre Versorgung, indem sie Hospitalisierungen verhindern und eine schnelle und funktionierende Entlassung aus dem stationären Bereich gewährleisten. Sie müssen daher als systemrelevant anerkannt und mehr Mitspracherechte erhalten“, so Koppelwiser abschließend.

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