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24 Sekunden bis 61 Minuten – So lange braucht der Rettungswagen

Welt.de, 03.07.2021

In zehn bis 15 Minuten soll ein Rettungswagen die meisten Notfälle erreichen. Doch eine neue Auswertung ergibt: In zahlreichen Regionen dauert die Fahrtzeit deutlich länger. Diese Karte zeigt für mehr als 11.000 Gemeinden, wie lange der jeweilige Rettungsdienst benötigt.

Die Wanderwege sind idyllisch, die Aussichtspunkte atemberaubend – in der Gemeinde Sipplingen am Bodensee lässt es sich leben. Nur eine Sache trübt die malerische Kulisse im 2000-Seelen-Ort: Kommt es zu einem Notfall, kann es sich mitunter hinziehen, bis ein Rettungswagen vor Ort ist.

Durchschnittlich 27 Minuten soll es dauern, bis die Hilfe bei 95 Prozent der Einwohner eintrifft. Dabei sieht das Rettungsdienstgesetz in Baden-Württemberg vor, dass der Rettungswagen nicht mehr als zehn bis höchstens 15 Minuten benötigen darf, künftig sogar weniger als zwölf Minuten.

Eine aufwendige Datenauswertung des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) Köln zeigt jetzt: Sipplingen ist bei Weitem kein Einzelfall. In vielen Regionen der Republik dauert es deutlich länger als vorgesehen, bis ein Rettungswagen im Notfall eintrifft.

Die Erhebung liegt WELT vor. Mit langen Wartezeiten müssen vor allem Bewohner im Nordosten des Landes rechnen, insbesondere in der Prignitz und der Uckermark in Brandenburg sowie auf der Mecklenburgischen Seenplatte. Doch auch in einigen Gemeinden des Schwarzwalds verstreicht deutlich mehr Zeit bis zum Eintreffen beim Notfall als vorgesehen.

In Großstädten wie Köln, Berlin und Leipzig sowie in Ballungsräumen wie dem Ruhrgebiet ist Hilfe dagegen sehr zügig vor Ort. Besonders schnell beim Notfall sind die Rettungswagen auch in zahlreichen Gemeinden in Rheinland-Pfalz. Auch in großen Bereichen von Flächenbundesländern ist die Hilfe schnell da – so etwa in Brandenburg. In dem Bundesland sollen 95 Prozent der Fälle in nur fünfzehn Minuten für die Fahrt-, Ausrück- und Dispositionszeit brauchen, tatsächlich kommt Brandenburg im Schnitt aber laut IW-Daten im Schnitt auf einen Wert von achteinhalb Minuten.

Zeit vom Notruf bis Abrücken nicht berücksichtigt

Für die Auswertung hat das IW von jedem Punkt in mehr als 11.000 Gemeinden die Fahrtzeit zu den drei geografisch nächstgelegenen Rettungswachen ausgerechnet. Die Ergebnisse basieren auf den Geodaten von „Open Street Map“, einer öffentlichen Datenbank.

Dabei haben die Forscher die reine Fahrtzeit berücksichtigt, in der 95 Prozent der Gemeindebewohner erreicht sind. Die Ausrückzeit, also die Zeit zwischen der Alarmierung des Rettungswagens und dessen Abfahrt, blieb unberücksichtigt. Auch die Frist zwischen Eingang des Notrufs und der Alarmierung des Rettungswagens ist nicht in die Erhebung eingeflossen, ebenso wie die Dauer des Anrufs.

Teilweise könnte die Fahrtzeit überschätzt werden, erklärt IW-Experte Henry Goecke, Leiter der Datenanalyse. Denn: Feuerwachen wurden nicht einbezogen. „Grundsätzlich sind diese Werte als obere Grenze zu interpretieren, da neben den Rettungsstellen auch Feuerwehren zum Teil am Rettungswesen beteiligt sind“, sagt Goecke. Dabei sei auch zu beachten, dass Feuerwehren sich eventuell nur an bestimmten Tagen in der Woche an der Rettung beteiligen.

Ein Grund für die großen Unterschiede: „Wir haben in Deutschland nicht den einen Rettungsdienst, denn in jedem Bundesland ist der Rettungsdienst anders organisiert“, sagt Ulrich Schreiner. Er ist Geschäftsführer der Björn-Steiger-Stiftung, die es sich schon seit dem Jahr 1969 zur Aufgabe gemacht hat, die Notfallversorgung in Deutschland zu verbessern.

Björn Steiger war ein Achtjähriger, der auf dem Weg vom Schwimmbad von einem Auto erfasst wurde. Er starb, weil das Rettungsfahrzeug erst nach einer Stunde vor Ort war. Seine Eltern gründeten wenige Wochen nach dem Tod ihres Sohns ihre Stiftung.

Laut Schreiner gibt es keine bundeseinheitlich strukturierte Notrufabfrage auf den Leitstellen, auch fehle es in einigen Regionen an Weitblick. „Es wird keine Zukunftsplanung gemacht“, beklagt er. Dann müsse man sich Fragen stellen wie: Wie verändert sich die demographische Entwicklung im Einsatzgebiet? Wie viele Rettungsmittel benötige ich 2025?

Rettungzeit ist Ländersache

Bei Notfällen geht es oft um Minuten. Die Erfolgschancen bei einer Reanimation nach drei Minuten liegen bei etwa 75 Prozent, nach zehn Minuten nur noch bei etwa fünf Prozent, wie medizinische Erhebungen zeigen. Auch deshalb gibt es verbindliche Vorgaben für die Zeit, die bis zum Eintreffen beim Notfall verstreichen darf.

Jedes Land legt separat fest, wie lange ein Rettungswagen brauchen darf. So dürfen beispielsweise in Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt und im Saarland vom Eingang des Notrufs bis zum Eintreffen des Fahrzeugs in 95 Prozent der Fälle nur maximal zwölf Minuten vergehen.

In Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein und Niedersachen gelten respektive zehn, zwölf und fünfzehn Minuten. Allerdings wird erst gezählt, wenn die Rettungsmannschaft durch die Telefonzentrale alarmiert wird – und nicht schon mit dem Notruf. In Bayern hingegen fängt die Uhr erst an zu zählen, sobald der Wagen ausgerückt ist.

Hauptproblem sei auch, dass es keine ausreichenden Daten zur Notfallversorgung gebe, beklagt Schreiner. Denn es müsste der Zeit- und Behandlungsverlauf vom Notfallgeschehen bis zur Wiedereingliederung in das Arbeitsleben betrachtet werden. „Hätte man diese Daten, könnte man auch genauere Aussagen zur Effizienz der Notfallversorgung machen“, sagt Schreiner. „Manche Rettungsdienstbereiche überwachen die Einhaltung der Hilfsfrist nicht, andere verzichten zukünftig auf eine definierte Hilfsfrist.“

Verkehrsberuhigung als Hindernis

Und Konsequenzen bei Nichteinhaltung seien seiner Stiftung nicht bekannt. In einzelnen Bundesländern gebe es zwar Bußgeldmöglichkeiten durch die örtliche Rettungsdienstaufsicht gegenüber dem beauftragten Leistungserbringer. Aber auch nur dann, wenn es in der Beauftragung des Rettungsdienstes steht, sagt Schreiner.

Der Stiftungs-Chef hat deshalb konkrete Vorschläge zur Verbesserung: „Es müssten als erstes bundeseinheitliche Qualitätsvorgaben gemacht werden, die permanent überwacht und ausgewertet werden.“ Und das nicht nur für den Rettungsdienst, sondern für die komplette Notfallversorgung. Nur: Das bedarf einer Grundgesetzänderung. „Europäische Nachbarländer sind da weiter und besser“, sagt Schreiner.

Auch verkehrsplanerische Aspekte würden es Rettungsdiensten zunehmend schwerer machen: Verkehrsberuhigung, Poller am Straßenrand. Und auch Fahrspurreduzierungen zu Gunsten der Radfahrer sowie Kreisverkehre würden die Fahrtzeit verlängern.

In Sipplingen kann das indes nicht der Grund für den langsamen Rettungsdienst sein. In der Gemeinde am Bodensee gibt es keinen Kreisverkehr.

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